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  1. Wer plant im Schlaatz zu bauen?

Im Jahr 2019 haben sich die ProPotsdam GmbH, die Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft eG, die Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 eG und die Wohnungsgenossenschaft „Karl Marx“ Potsdam eG, die Bestandshalter von ca. 85 % der Wohnungen am Schlaatz sind, zusammen mit der Landeshauptstadt Potsdam zum „Bündnis Am Schlaatz“ zusammengeschlossen. Darin bekennen sich die fünf Partner ausdrücklich zur Weiterentwicklung des Stadtteils. Ein Teil der Zusammenarbeit ist dabei die Entwicklung und Modernisierung des Wohnungsbestandes. Dabei wird die Sozialstruktur des Stadtteils beachtet und neueZielgruppen werden einbezogen. Bestandsmieter:innen sollen nicht verdrängt werden und Grundstückspotenziale für Neubauvorhaben untersucht und entwickelt werden. Die Stadtteilentwicklung am Schlaatz gemeinsam aktiv voranzubringen und die weitere Umgestaltung und Aufwertung des Stadtteils zukunftsgewandt in den Blick zu nehmen, das ist das Hauptanliegen der Bündnispartner.

2. Warum sollen im Schlaatz zusätzliche Wohnungen geschaffen werden?

Wer im Schlaatz eine Wohnung sucht, hat wenige Wahlmöglichkeiten. Die Auswahl der Wohnungstypen ist gering, die Grundrisse variieren wenig. Das relativ gleichartige Wohnungsangebot im Schlaatz verteilt sich auf drei Gebäudetypen, in denen jeweils vergleichbare Grundrisse vorzufinden sind. Auffallend ist der Unterschied zwischen Anzahl der Personen in den Haushalten und Anzahl der Räume in den Wohnungen. So gibt es weit mehr 1-Personen-Haushalte als es Wohnungen mit einem und zwei Räume gibt. Ein Großteil der 3-Raum-Wohnungen im Schlaatz ist von Haushalten mit einer oder zwei Personen belegt. In besonderer Weise stellt sich der Mangel an großen Wohnungen dar: Am Schlaatz gibt es nur 11 Wohnungen mit 5 oder 6 Räumen. Dem stehen aktuell 141 Schlaatzer Haushalte mit 5 und mehr Personen gegenüber.

Im Sinne einer sozialgemischten Nachbarschaft, ist das Wohnraumangebot mit der städtebaulichen Entwicklung deutlich breiter auszurichten. Durch ergänzende Neubauten oder Aufstockungen können einerseits neue Angebote für die Schlaatzerinnen und Schlaatzer geschaffen werden, anderseits kann es gelingen, mit diesen Wohnungsangeboten Menschen in den Schlaatz zu holen, die bisher nicht in den Schlaatz ziehen würden. Dies würde die soziale Zusammensetzung der Nachbarschaft positiv verändern und könnte somit stabilisierend wirken. Im Rahmen des Wettbewerbs soll eine Mischung unterschiedlicher Wohnformen vorgeschlagen werden.

3. Warum soll es nicht nur Aufstockungen, sondern auch Neubauten geben?

Im Rahmen des Masterplanverfahrens sind sinnvolle und nachhaltig verträgliche Bebauungsmöglichkeiten zu identifizieren. Ziel ist es, für unterschiedliche Menschen auch unterschiedliche Wohnungsangebote zu schaffen. Der große Vorteil von Aufstockungen liegt darin, dass keine Freiflächen in Anspruch genommen werden und bei klimafreundlicher Bauweise, z. B. Holzbau, die Vermeidung des Klimawandels befriedigt werden können. Die Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 hat durch Aufstockung neue Wohnungen mit neuen Grundrissen geschaffen. Hierbei hat sie die Erfahrungen gemacht, dass die Maßnahme sehr aufwändig und teuer ist. Günstige Mieten lassen sich mit dieser Maßnahme nur schwer realisieren. Daher braucht es neben Aufstockungen auch andere Bebauungsvorschläge, um ein Wohnungsangebot für viele unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Wünschen, anbieten zu können.

4. Ist geplant, die bestehenden Wohnungen am Schlaatz mit Aufzügen auszustatten?

Die ProPotsdam hat im Schlaatz im Jahr 2021 mit ihrem Sanierungsprogramm ihres Bestandes begonnen. Bis zum Jahr 2033 soll der Wohnungsbestand energetisch und generationengerecht saniert sein. Bis dahin soll die Zahl der barrierefreien Wohnungen weiter steigen. Doch dafür braucht es staatliche Unterstützung in Form von Förderung. Unter den aktuellen Förderbedingungen ist es Am Schlaatz nicht möglich eine sozialverträgliche Sanierung mit gleichzeitiger Anpassung und Ertüchtigung der Bestandwohnungen sicherzustellen. Durch Grundrissveränderungen das Wohnungsangebot bedarfsgerecht anzupassen, ist nach wie vor auch für die ProPotsdam eine bautechnische Option. Allerdings wären die neuen Wohnungsangebote mit ihren hohen Investitionssummen vor dem Hintergrund des Mietrechts (Modernisierungsumlage begrenzt auf 2 Euro je m²) weder sozialverträglich noch finanziell umsetzbar. Die ProPotsdam wird in den Modernisierungsmaßnahmen die stark nachgefragten Grundrisse beibehalten, so dass dadurch kein vielfältigeres Wohnungsangebots erfolgt und keine Bestandsmieter: innen verdrängt werden. Neue Wohnungstypen sollen daher durch den ergänzenden Neubau oder auch Aufstockungen erreicht werden.

Grundsätzlich ist es das Ziel der Wohnungsunternehmen, die bestehende Bausubstanz zu erhalten und weiter zu entwickeln. Nur in Ausnahmefällen, wo es städtebaulich verträglich und notwendig erscheint und eine Sanierung der Gebäude nicht wirtschaftlich möglich ist, werden Ersatzneubauten zu errichtet.

5. Wer soll in den Schlaatz ziehen?

Bei der Weiterentwicklung des Stadtteils haben die Planerteams die Aufgabe bekommen sicherzustellen, dass die aktuelle Bewohnerschaft nicht verdrängt wird. Die Tatsache ist, dass bestimmte Wohnungstypen im Schlaatz aktuell nicht zur Verfügung stehen, weil sie nicht oder nicht im ausreichenden Maß im Schlaatz vorhanden sind. Das bewegt die Interessent:innen entweder dazu, auf eine Veränderung zu verzichten oder den Stadtteil zu verlassen. Der Unterschied zwischen Nachfrage und Angebot hat eine hohe Umzugsrate zufolge. Durch ergänzende Neubauten können einerseits neue Angebote für die Schlaatzerinnen und Schlaatzer geschaffen werden, anderseits kann es gelingen, mit diesen Wohnungsangeboten Menschen in den Schlaatz zu holen, die bisher nicht in den Schlaatz ziehen würden. Dies würde die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung verändern und könnte somit stabilisierend wirken. Ein erheblicher Nachholbedarf wird jedoch in einem Angebot für Familien und Senioren gesehen, die große Wohnungen bzw. barrierefreien Wohnraum benötigen. Dies vorausgeschickt, soll im Rahmen des Masterplanverfahrens eine Mischung unterschiedlicher Wohnformen gefunden werden, die in baulichen Typologien ihre räumliche Entsprechung finden.

6. Bleibt meine Wohnung bezahlbar?

Der Schlaatz hat bisher eine wichtige Funktion als Ort der bezahlbaren Mieten. Bei der Weiterentwicklung des Stadtteils haben die Planerteams die Aufgabe bekommen sicherzustellen, dass die aktuelle Bewohnerschaft nicht verdrängt wird. Aktuell starten die umfänglichen Sanierungsmaßnahmen des Gebäudebestandes der ProPotsdam. Für die Sicherung der Bezahlbarkeit wird eine eigentümerunabhängige Mieterberatung eingesetzt. Durch die Beratungsleistungen eines unabhängigen Dienstleisters soll das Vertrauen der BestandsmieterInnen darauf gestärkt werden, dass ihre Mieterrechte während der Sanierung gewahrt und ihre soziale Situation in diesem Prozess berücksichtigt werden. Die drei im Schlaatz tätigen Wohnungsgenossenschaften haben ihre Bestände in den vergangenen Jahren saniert und so bereits Verbesserungen in der Wohn- und Lebensqualität der Schlaatzer Bevölkerung ermöglicht.

7. Werden die Innenhöfe bebaut und Grünfläche weggenommen?

Der Gestaltung des Freiraums kommt eine besondere Aufgabe zu. Nicht zuletzt haben die Bedingungen der Corona-Pandemie gezeigt, dass ein qualitatives Wohnumfeld ausgleichend auf hohe Wohndichte und soziale Problemlagen wirken kann.

Von den Planerteams wird ein stimmiges, ausgewogenes Konzept erwartet. Darin geht es um die Bereiche und die Festlegung des öffentlich und privat nutzbaren Freiraumsystems. Dieses nimmt auf die individuellen Bedürfnisse nach Ruhe und Privatheit ebenso Rücksicht, wie auf das Ziel belebte , sichere öffentliche Räume zu schaffen. Wohnhöfe sollen sowohl gemeinschaftlich als auch individuell nutzbar sein, mit beispielsweise Gemeinschafts- oder Mietergärten und Treffpunkten für die Hausgemeinschaft („Gartenhaus/Pavillon“).

8. Kann das Außengelände der Kita z. B. Kinderhafen bebaut werden?

Die bisher erarbeiteten Entwürfe sind in vielerlei Hinsicht noch nicht qualifiziert und auf Ihre Umsetzbarkeit überprüft worden. Bisher stellen die Entwürfe eher konzeptionelle Ideen dar und vermitteln eine grundsätzliche Idee wie der Schlaatz weiterentwickelt werden soll. Eine vertiefende Ausarbeitung findet erst in den nächsten Dialogrunden statt. Insbesondere auch die sozialen Infrastrukturbedarfe sind noch einzuarbeiten. Grundsätzlich gilt, dass jeder Grundstückseigentümer selbst entscheidet, was auf seinen Flächen passiert oder eben nicht. Von Ausloberseite sind die Flächen der Kitas bzw. des KIS nicht zur Überplanung zur Verfügung gestellt worden.

1. Gab es eine Erhebung zur Anzahl der derzeitigen Fahrzeuge und Stellplätze?

Zwischen 1996 und 2020 ist die Anzahl der Fahrzeuge im Neubaugebiet Am Schlaatz von 5.159 auf 3.062 gesunken. (Zum Vergleich stiegt in der Gesamtstadt die Anzahl von 76.576 auf 100.987 Fahrzeuge). Im gleichen Zeitraum sank auch die Anzahl der Bewohner:innen von 12.224 auf 9.132 Einwohner Derzeit gibt es im Schlaatz ca. 3.515 Stellplätze. In einer von der Landeshauptstadt Potsdam im April 2021 (also während des zweiten Corona Lockdowns) beauftragten Parkraumerhebung waren hiervon 27,3% nicht belegt (ca. 960 Stellplätze). Zugleich war die Belegungsdichte der Stellplatzreihen innerhalb des Stadtteils räumlich sehr unterschiedlich verteilt.

2. Was genau ist ein Mobility Hub?

[Aus dem Englischen für „Mobilitätsdrehscheibe“]. Kurz gesagt sind „Mobility Hubs“ oder auch „Mobilitätshubs“ ein Gebäude oder Platz an dem man ankommt, bequem auf ein anderes, geeigneteres, möglichst nachhaltiges Verkehrsmittel umsteigen und weiterfahren kann. Es ist also mehr als nur eine Quartiersgarage und soll mehr leisten: Der Mobility Hub wird in den Entwürfen zum einen als ein Ort zum Umsteigen – von Transfer auf lokalen Verkehr mit unterschiedlichen Mobilitätsträgern – zum anderen aber auch als ein Ort der Begegnung verstanden – mit hoher Aufenthaltsqualität und verschiedenen Angeboten.

In Mobility Hubs gibt es Parkplätze und Fahrradstellplätze, aber auch z. B. Angebote zum Car-Sharing, Bike-Sharing und Lastenräder sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Darüber hinaus können auch weitere Nutzungen, die viele Menschen in ihrem Alltag benötigen, dort untergebracht werden. Dies sind zum Beispiel Paketstationen, Kiosks, Fahrradwerkstätten, Müllsammelstellen oder auch eine Kita oder ein Bäcker. So kann man dort idealerweise viele Dinge gleichzeitig erledigen und spart sich weite Wege.

Das Ziel ist, dass so in Zukunft immer weniger Menschen auf ein eigenes Auto angewiesen sind. Man geht zum Mobility Hub, sucht das Fahrzeug aus, das an diesem Tag benötigt wird (ein Elektrorad, um schnell von A nach B zu kommen, ein Auto oder ein kleiner Transporter, wenn viel transportiert werden muss), gibt noch schnell ein Paket ab, holt sich ein Brötchen und düst los. Wenn das eigene Fahrrad einen Platten hat oder man ein Werkzeug braucht, kann man es sich dort vielleicht ausleihen. Damit die Mobility Hubs für viele Menschen gut erreichbar sind, werden sie am besten zentral platziert, oder in der Nähe einer Bus- oder Bahnhaltestelle.

Voraussetzungen eines Mobility hubs: Seit Smartphone-Apps es möglich gemacht haben, verkehrsmittelunabhängig die schnellste oder bequemste Route zu finden, hat die innerstädtische Mobilität sich verändert. Sie ist intermodal geworden – das bedeutet, sie beinhaltet die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel. , Mobilität soll so als abrufbare Dienstleistung etabliert werden. Der Sinn besteht zum einen darin, den Verkehr effizienter zu machen (beispielsweise Autostaus reduzieren), und zum anderen darin, die Klimabelastung durch CO2-Emissionen zu verringern.

Damit das Modell aber in unserer Gesellschaft akzeptiert wird, sollte es drei wesentliche Voraussetzung erfüllen: Es muss komfortabel sein, vernetzt sein und es darf keinen großen zeitlichen Verzug verursachen. ​Der Wechsel von einem Verkehrsmittel zum anderen soll unkompliziert sein – ohne lange Parkplatzsuche und ohne langen Fußwege. Zudem muss das Auswählen, Buchen und Bezahlen der einzelnen Transporte mit geringem Aufwand verbunden sein. Der intermodale Transfer sollte zudem nicht viel länger dauern als der Transfer mit einem Individualverkehrsmittel. (vgl. https://park-here.eu/konzept-mobility-hub- wo-urbane-mobilitaet-station-macht/ )

3. Viele Bewohner:innen sind derzeit auf ihr Auto angewiesen und Fahrwege zur Arbeit dauern mit dem ÖPNV teilweise länger als mit dem PKW. Welche Alternativen gibt es?

Ziel des Masterplans ist es nicht Autos bzw. den motorisierten Individualverkehr (MIV) aus dem Stadtteil zu verdrängen. Erschließungsfunktionen für die Gebäude, wie z.B. für die Feuerwehr etc., müssen in jeden Fall erhalten bleiben. Die sogenannten ‚Mobility hubs‘ (siehe auch „Was genau ist ein Mobility Hub?“) dienen auch zum Parken der Autos und sollen das Umsteigen auf andere Verkehrsmittel bequemer machen, so dass nicht zwangsläufig auf das eigene Auto verzichtet werden muss. Vorstellbar sind auch Alternativen wie Car-Sharing (das Teilen von Autos mit anderen) für längere Wege oder Lastenräder für kürzere Strecken. Unabhängig davon werden mit dem Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Potsdam bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV geplant. Dazu gehört auch eine Taktverdichtung der Buslinie entlang der Straße An der Alten Zauche, um den Schlaatz attraktiver mit dem ÖPNV zu erschließen.

4. Welche Regelungen gibt es für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind?

Sobald Anlagen erneuert werden, gelten die jetzigen Anforderungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit. Im Wohngebiet Schlaatz gibt es einen Mangel an barrierefreien Wohnungen und auch im öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur Anpassung der Wege notwendig. Umbaumaßnahmen sind somit eine Chance die Bedingungen vor Ort für Mobilitätseingeschränkte zu verbessern. Beispielsweise ermöglichte in Drewitz erst das Grüne Kreuz bzw. der Bau des Konrad-Wolff-Park auf ehemaligen Stellplätzen eine deutliche Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu entsprechend umgebauten Gebäuden.

5. Wie erhält man einen Stellplatz im Mobility Hub? Wie erfolgt die Vergabe? Wer muss das Auto aufgeben und wer kann das Auto aufgeben? Wieviel kostet das?

Ein Betreibermodell für die Mobility Hubs ist erst noch zu erarbeiten. Es gibt hierzu auch noch wenige umgesetzte Beispiele in Deutschland. 6. Wie viele straßenbegleitende Parkplätze entfallen und wieviel Fläche wird dadurch entsiegelt? Antwort: Möglichkeiten, wie mit dem ruhenden Verkehr umgegangen werden kann, sollen im Masterplanverfahren geklärt und diskutiert werden. Damit steht der Umfang der Entsiegelung noch nicht fest. Ziel ist es, schrittweise die Qualität im Freiraum zu verbessern und auch den veränderten Anforderungen an den Klimawandel gerecht zu werden.

6. Werden die Innenhöfe bebaut und Grünfläche weggenommen?


Der Gestaltung des Freiraums kommt eine besondere Aufgabe zu. Nicht zuletzt haben die Bedingungen der Corona-Pandemie gezeigt, dass ein qualitatives Wohnumfeld ausgleichend auf hohe Wohndichte und soziale Problemlagen wirken kann.
Für den Masterplan wurde ein stimmiges und ausgewogenes Konzept erarbeitet. Darin geht es um die Bereiche und die Festlegung des öffentlich und privat nutzbaren Freiraumsystems. Dieses nimmt auf die individuellen Bedürfnisse nach Ruhe und Privatheit ebenso Rücksicht, wie auf das Ziel, belebte, sichere öffentliche Räume zu schaffen. Wohnhöfe sollen sowohl gemeinschaftlich als auch individuell nutzbar sein, mit beispielsweise Gemeinschafts- oder Mietergärten und Treffpunkten für die Hausgemeinschaft („Gartenhaus/Pavillon“).


7. Kann das Außengelände der Kita z. B. Kinderhafen bebaut werden?


Grundsätzlich ist ein Außengelände für Kinder bei dem Betrieb einer Kita nachzuweisen. Das heißt, dass es gesetzlich so vorgeschrieben ist. Überall da wo der Masterplan Änderungen in der Gestaltung der Kitas vorschlägt, müssen dementsprechend Außenanlage immer mit neu geplant und nachgewiesen werden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Grundstückseigentümer selbst entscheidet, was auf seinen Flächen passiert oder eben nicht. Von Ausloberseite sind die Flächen der Kitas bzw. des KIS nicht zur Überplanung zur Verfügung gestellt worden.

1. Gewerbe hat sich in den letzten Jahren nicht gehalten und ist eingegangen. In den Entwürfen ist dies wieder geplant. Wie kann sich Gewerbe am Schlaatz längerfristig halten? Und was ist da eigentlich geplant?​

Der Schlaatz wurde als Wohnsiedlung mit Nahversorgung geplant. Derzeit bieten die wenigen Nahversorger den :innen kaum Angebotsvielfalt. Für alle Produkte oder Dienstleistungen, die über den täglichen Bedarf hinaus gehen, besuchen die Bewohner:innen die Innenstadt oder das Stern-Center . Eine weitere Konsequenz des schlechten Gewerbebestandes sind die wenigen Arbeitsplätze vor Ort. Auch deswegen kommen trotz der guten Anbindung an die Innenstadt derzeit nur wenige Besucher:innen in den Schlaatz. Die Wirtschaftsförderung hat eine Gewerbestudie beauftragt, die Möglichkeiten zur langfristigen Ansiedlung von Gewerbe Am Schlaatz aufzeigen soll. Ziel ist es, den Stadtteil künftig funktional zu durchmischen. Es sollen neue bezahlbare und innovative Gewerbeflächen entstehen, um Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Infrastrukturelle Nachteile sollen beseitigt werden und zugleich sollen Orte des Austauschs entstehen. Hierzu werden im Gewerbekonzept Standorte und Nutzungsansätze untersucht. Der Ergebnisbericht wird auch den Planungsteams übergeben werden, um daraus hervorgehende Erkenntnisse zu berücksichtigen und der Öffentlichkeit nach Vorliegen vorgestellt.

1. In den Nuthe-Wiesen leben viele Wildtiere, die durch den Umbau vertrieben werden würden. Bleibt das Naturschutzgebiet an der Nuthe komplett erhalten? Was passiert mit diesem Gebiet?

Es besteht ein Schutzstatus dieses Raumes als Flora-Fauna-Habitat Gebiet (FFH) „Nuthe, Hammerfließ und Eiserbach“ sowie des Flächennaturdenkmals (FND) „Alter Nuthearm“. Die Maßnahmen zur Renaturierung der Nuthe sind mit den Anforderungen des Schutzstatus ́ in Einklang zu bringen. Diese Fragen werden in einem Planfeststellungsverfahren gesondert untersucht und beantwortet. Dieses Verfahren ist sehr zeitaufwendig. Der Planungshorizont beträgt hier ca. 4 – 10 Jahre.

2. Wer ist zuständig für die Nuthe-Renaturierung und bis wann soll es umgesetzt werden? Was sind die Gründe dafür?

Gewässerflächen sind dem Land Brandenburg zugeordnet. Die Planungen zur Renaturierung der Nuthe betreffen nicht nur den Teilbereich Schlaatz oder Potsdam, sondern den gesamten Flusslauf von Jüterbog nach Potsdam. Das Projekt soll gemeinsam von Landeshauptstadt Potsdam und Land Brandenburg umgesetzt werden.

3. Wieviel Fläche wird durch den Neubau zusätzlich versiegelt?

Es ist Ziel des Masterplanverfahrens die Art und den Umfang von Neubaumaßnahmen zu bestimmen. Hieraus ergibt sich die zusätzliche oder geringe Versiegelung. Gleichzeitig besteht die Aufgabe darin, die Freiraumqualität im Schlaatz zu verbessern.

4. Viele Grünflächen sind schlecht gepflegt. Der Müll liegt wochenlang in den Grünflächen. Wer kümmert sich darum?

Das Thema der Grünflächenunterhaltung und -pflege ist nicht Bestandteil der Aufgabenstellung des Masterplanverfahrens, da es hier um die Frage der Weiterentwicklung der Freiflächen geht. Für die Pflege der Grünflächen sind die jeweiligen Eigentümer verantwortlich. Aufgrund von unterschiedlichen Verpflichtungen und Freiheiten bei der Vergabe von Aufträgen an Pflegefirmen sind jeweils unterschiedliche Firmen beauftragt. Zum Teil wurden durch Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration über den Projektladen „erlenhof32“ die Reinigung der Flächen erhöht.

5. Wir wünschen uns mehr Licht an ungut beleuchteten Ecken, diese werden als „gruselig“ wahrgenommen. Gibt es ein Beleuchtungskonzept für den Stadtteil?

Die Beleuchtung regelt der Generalbeleuchtungsplan der Landeshauptstadt Potsdam und die DIN EN1320. Hier ist der Schlaatz als Neubaugebiet eingetragen. Derzeit laufen die Planungen im Bereich Lange Linie zwischen Magnus-Zeller-Platz und Schilfhof. Die Beleuchtung soll erneuert und u.a. dadurch das Sicherheitsempfinden auf diesem Hauptweg verbessert werden. Die Maßnahme soll noch in 2022 umgesetzt werden. Im Anschluss an das Masterplanverfahren wird in vertiefenden Planungen zur Umgestaltung der Freiräume das Thema Beleuchtung berücksichtigt werden. Die Ausleuchtung der öffentlichen Wege kann durch das Beschneiden von Bäumen und Hecken verbessert werden. Im Gegenzug werden hierdurch jedoch ökologische Nachteile erzeugt. Zudem kann übermäßige Beleuchtung auch zu einer ‚Lichtverschmutzung‘ mit negativen ökologischen Konsequenzen führen. Es ist zu prüfen, ob auch auf den privaten Grundstücken die Installation einer Beleuchtung bezüglich des Sicherheitsbedürfnisses sinnvoll ist.

6. Welche Räume werden für Jugendliche geplant? Wird es einen Skatepark geben?

Es ist geplant, beim Bau des Sportforums auch eine Skateranlage zu bauen. Bei einem Workshop mit Kindern und Jugendlichen, bei dem auch der Jugendclub Alpha beteiligt war, wurden Ideen für die Skateranlage am Jugendclub entwickelt. Mit der Umgestaltung des Bürgerhauses sind auch Veränderungen am Jugendclub geplant.

Machen statt machen lassen, so könnte man – sehr frei – Partizipation übersetzen. Ursprünglich geht der Begriff auf das lateinische „particeps“ zurück, was so viel wie „teilnehmend“ bedeutet. Darunter versteht man die Beteiligung, Mitwirkung und Einbeziehung von Menschen, und zwar genau dann, wenn es um Entscheidungen geht, die ihr Leben beeinflussen. Partizipation trägt dazu bei, dass man seine Erfahrungen und eigenen Vorstellungen in etwas Gemeinsames einbringen kann. Gleichzeitig übernimmt man auch Verantwortung für den Erfolg des Projektes. Dabei ist es ganz gleich, wie alt diese sind. So werden bereits in ausgewählten Kindertagesstätten die Kleinen um ihre Meinung gebeten, wenn zum Beispiel ein neuer Beschäftigungsraum gestaltet werden soll. Bei großen Projekten wie „Schlaatz 2030“ können die Bürger:innen Wünsche und Ideen in die Pläne einbringen, die die Zukunft ihres Stadtteils bestimmen.

Was ist ein Masterplan?

Der Plan der Pläne: Das Wort „Masterplan“ wird vor allem im Bereich der Stadtplanung verwendet. Also dort, wo man Stadtteile oder eine ganze Stadt verändern oder erweitern möchte. Wie, wo und was hier passieren soll, gibt der Masterplan vor – als übergeordnetes Ziel, als großes Ganzes, als Motto für das Stadtprojekt. So hat sich zum Beispiel die Stadt Potsdam mit ihrem „Masterplan 100 % Klimaschutz“ ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Bis zum Jahr 2050 sollen die Treibhausgase fast auf null gesetzt werden und auch der Energieverbrauch der Potsdamer:innen soll sich drastisch verringern. Auch für den Schlaatz soll ein großer Plan entwickelt werden, der vorgibt, wie der Stadtteil in Zukunft aussehen soll.

Wann wird der Masterplan Am Schlaatz umgesetzt?

Die Ergebnisse des Masterplans sollen langfristige Handlungsmöglichkeiten für den Schlaatz bieten. Diese Ergebnisse werden durch einen Stadtverordneten-Beschluss gesichert und dienen als Grundlage für weitere Planungen. Es werden Maßnahmen überprüft und die Voraussetzungen für ihre Umsetzung geschaffen. Ein wichtiger Schritt ist die Erstellung eines Bebauungsplans, der voraussichtlich zwei Jahre dauern wird (Ende 2025). In diesem Prozess werden Fachgutachten erstellt und die Planung wird konkretisiert. Es werden auch erneut Beteiligungsveranstaltungen stattfinden, um die Meinungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.

Der Begriff Sanierung dürfte vielen bekannt sein. Dabei wird meistens ein Gebäude von innen und außen repariert oder auch moderner gestaltet. Ziel ist es, das Leben der Bewohner:innen zu verbessern und das Gebäude selbst fit für die Zukunft zu machen. Bei einer energetischen Sanierung gilt als zusätzliches Ziel der baulichen Arbeiten: der künftige Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und auch Lüftung soll verringert werden. Das erreicht man durch eine besondere Dämmung der Wände, sowohl außen als auch innen, durch den Einbau neuer Heizungsanlagen und moderner Fenster. Doch nicht nur ein Haus, auch ein ganzer Stadtteil ganz energetisch saniert und somit der Energieverbrauch im ganzen Kiez reduziert werden. Das erreicht man zum Beispiel durch den Einsatz von umweltfreundlichen Verkehrsangeboten, zu Fuß erreichbare Einkaufsmöglichkeiten sowie Schulen und Kitas vor Ort.

Wann wird der Masterplan Am Schlaatz umgesetzt?

Der Masterplan wurde beim „Abschlussdialog“ im Oktober 2022 vorgestellt. Der Plan bildet die Grundlage für die Entwicklungen der nächsten 30-40 Jahre im Schlaatz. Er macht deshalb konkrete Vorschläge, ist aber auch flexibel für zukünftige Anpassungen. Nun geht es an die schrittweise Umsetzung der Ideen des Masterplans.

Ein wichtiger Schritt für die Umsetzung, ist die Erstellung eines Bebauungsplans. Dieser wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. In diesem Zeitraum werden Fachgutachten erstellt, Behörden und Bürger:innen befragt und die Planung somit Schritt für Schritt immer konkreter. Um über die Inhalte des Bebauungsplanes zu informieren und die Meinungen und Ideen der Bewohner:innen auch in diesem Schritt einzubeziehen, werden wieder Beteiligungsveranstaltungen im Schlaatz stattfinden. Das PlanLabor wird in diesen Prozess stark eingebunden sein und unterstützt Sie gerne bei Fragen oder Anmerkungen.

Aber was ist eigentlich ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan oder kurz „B-Plan“ wird von der Stadtverwaltung erstellt und von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen. Der B-Plan setzt fest, wie einzelne Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind. Er gibt z.B. vor auf welchen Grundstücken Wohnen und Gewerbe verortet werden darf oder wie hoch ein Gebäude gebaut werden kann.  Die Grundstückseigentümer und Bauherren sind verpflichtet sich an diese Vorschriften des Bebauungsplans zu halten.

Und wie läuft das Verfahren zum Bebauungsplan am Schlaatz ab?

  1. Beschluss zum Masterplan und Fortführung des Bebauungsplanes

Das Verfahren beginnt mit dem sogenannten Aufstellungsbeschluss durch die Gemeinde. Für den Schlaatz wurde bereits 2013 ein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“ gefasst, die Planung wurde jedoch zunächst nicht weitergeführt. Grund dafür war, dass zuerst der Masterplan als Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Schlaatz erarbeitet werden sollte.  Am 1. März 2023 hat die Stadtverordnetenversammlung nun die Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 138 „Am Schlaatz“, auf Grundlage des Masterplan Schlaatz, beschlossen.

    2. Erarbeitung Entwurf

    Die Erarbeitung des B-Plans erfolgt durch ein Planungsbüro. Dieses überprüft die Maßnahmen und Ideen aus dem Masterplan. Werden Abstände zu benachbarten Gebäuden eingehalten? Ist die Feuerwehrzufahrt gesichert? Diese und viele andere Fragen sollen im B-Plan beantwortet werden. Zusätzlich sind  Gutachten zur Verkehrssituation und Umweltbelangen notwendig, um die Auswirkungen der Planungen zu bewerten. Sind die Maßnahmen überprüft und die Gutachten fertig wird ein Planentwurf erstellt.

    3. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

    Der Entwurf wird dann im nächsten Schritt der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden vorgelegt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert in der Regel einen Monat. Während dieser Zeit können sich alle Bürger:innen schriftlich oder mündlich zu dem Bebauungsplan-Entwurf äußern. Wann und wo genau der B-Plan ausgelegt wird, erfahren Sie frühzeitig auf wir-machen-schlaatz.de oder im PlanLabor am Schlaatzer Marktplatz.

    4. Abwägungs- und Satzungsbeschluss

    Sobald alle Hinweise geprüft sind, wird das Ergebnis den Stadtverordneten vorgelegt. Sie entscheiden dann darüber, ob die Anmerkungen im Plan berücksichtigt werden oder nicht und begründen ihre Entscheidung. Nun wird der Bebauungsplan entweder als Satzung beschlossen oder er muss überarbeitet und erneut ausgelegt werden. Die Bürger:innen und Behörden, die sich zum Bebauungsplan geäußert haben, werden über die Ergebnisse benachrichtigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt tritt der B-Plan dann in Kraft.