Bericht Schlaatz-Walk „Frühzeitige Beteiligung am B-Plan“

Am 09. Juli 2025 spazierten wir zum Thema „Bebauungsplan Nr. 138 Am Schlaatz und Käthe-Kollwitz-Siedlung“ gemeinsam mit den Expert:innen André Schwarz vom Fachbereich Stadtplanung (LHP), Josephine Braun vom Arbeitskreis Stadtspuren sowie Nicole Stäbler von der ProPotsdam durch den Schlaatz.

Verunsicherung zum geplanten Neubau: Klärung durch Expert:innen

Noch bevor wir losgehen konnten, berichteten uns Hauseigentümer:innen von ihrer Sorge, dass im Bebauungsplan (B-Plan) auf ihrem Grundstück ein neues Gebäude eingezeichnet sei.
Josephine Braun und André Schwarz klärten auf, dass Eigentum nicht entzogen werden kann, um dort einfach ein neues Haus zu errichten. Es handelt sich beim vorliegenden Plan um einen Angebotsbebauungsplan. Dieser sichert lediglich das Baurecht – also die Möglichkeit, das Grundstück gemäß den Festsetzungen des künftig rechtskräftigen B-Plans zu bebauen –, ohne ein langwieriges Einzelgenehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen.
Eine Bebauung ist jedoch nicht verpflichtend, und eine Enteignung ist nicht vorgesehen.

Vertiefungsbereiche: Was wird noch genauer geplant?

Unsere erste Station war der Marktplatz. Dort erklärte André Schwarz den Begriff der Vertiefungsbereiche im Bebauungsplan.
Diese Bereiche – beispielsweise der Magnus-Zeller-Platz oder das Mischgebiet am Sperberhorst – werden in den kommenden Monaten noch intensiver betrachtet und weiterentwickelt.

Beteiligung nur bis 31. Juli? Nein – auch später ist Mitwirkung möglich

Eine Besucherin äußerte ihre Sorge, dass man sich nur bis zum 31. Juli 2025 zum Bebauungsplan äußern könne und danach keine Beteiligung mehr möglich sei.
Die Expert:innen konnten auch hier beruhigen: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung läuft bis zum genannten Datum. Danach wird der Entwurf überarbeitet und alle Stellungnahmen werden abgewogen.
Im Jahr 2026 wird der überarbeitete Plan erneut öffentlich ausgelegt – dann gibt es eine weitere Beteiligungsmöglichkeit für die Dauer eines Monats.

Stadtplatz am Milanhorst: Verkehrsberuhigung und Klimaanpassung

Weiter ging es zum Milanhorst, wo André Schwarz über die geplanten Umgestaltungen an den Verkehrsflächen am sogenannten „Stadtplatz“ informierte. Dieser ist im B-Plan gelb-weiß schraffiert dargestellt.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens ExWoSt wurden Standortwahl und Machbarkeit untersucht, um ausgewählte Straßenabschnitte in verkehrsberuhigte Bereiche umzuwandeln. Diese sollen zugleich Schutz bieten vor Extremwettereignissen wie Hitzewellen oder Starkregen.

Sorge um Mietergärten: Nutzung bleibt weiterhin möglich

Unsere vorletzte Station waren die Mietergärten zwischen Falkenhorst und Sperberhorst.
Einige Anwohner:innen sorgten sich, ihre Gärten zu verlieren, da sie im Bebauungsplan nicht explizit als Grünflächen dargestellt sind.
Auch hier gab es Entwarnung: Die Gärten befinden sich in einem als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Bereich. Das bedeutet lediglich, dass dort vorrangig Wohnnutzung vorgesehen ist.
Bestehende Gärten und gemeinschaftlich genutzte Flächen bleiben möglich und werden in der weiteren Planung mitgedacht.

Neubauplanungen: Wie bestehende Nutzungen berücksichtigt werden

Nicole Stäbler und Josephine Braun erklärten ergänzend, wie Wohnungsbauunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften bei Neubauprojekten vorgehen – insbesondere, wie dabei bestehende Nutzungen einbezogen werden.

Abschluss am Sperberhorst: Ideen für künftige gewerbliche Nutzungen gesucht

Zum Abschluss besichtigten wir das im B-Plan eingezeichnete Mischgebiet nördlich des Sperberhorst.
Auch dieser Vertiefungsbereich ist noch nicht abschließend geplant. Es bedarf einer genaueren Prüfung, ob und welche gewerblichen Nutzungen hier sinnvoll und notwendig sind.

Ihre Ideen sind gefragt!

Wenn Sie Anregungen oder Wünsche für die Vertiefungsbereiche haben, besuchen Sie uns gern im PlanLabor – und bringen Sie sich ein!