Was bedeuten die Farben, Linien und Symbole im Vorentwurf des Bebauungsplans? Hier gibt es die Erklärhilfe

Der erste Entwurf des Bebauungsplans Nr. 138 „Am Schlaatz“ stellt die erste Prüfung nach den Ergebnissen des Masterplans aus dem Jahr 2022 dar. Die Stadt beginnt mit einem ersten Plan, in dem festgelegt wird, wo Straßen verlaufen, wo Platz für Rettungswege, Rad- und Fußwege, Grünflächen, Kitas und Läden ist. Die Ideen aus dem Masterplan werden auf ihre Umsetzbarkeit überprüft. Fachplaner überprüfen den Boden, die Umwelt und die Infrastruktur, um zu entscheiden, welche Flächen geeignet sind. Die Öffentlichkeit und alle Fachbereiche können den Plan anschauen, ihre Meinung sagen und Stellungnahmen einreichen.
Für den Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“ wird in der Zeit vom 30. Juni 2025 bis einschließlich 1. August 2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden.
Schon gewusst?
Bei Bebauungsplan Am Schlaatz handelt es sich um einen sogenannten „Angebots“-Bebauungsplan. Das heißt die Stadt mach hier ein Angebot. Eine Verpflichtung zum Bauen gibt es nicht. Auch wenn der Plan fertig ist, wird nicht sofort überall gebaut. Bevor neue Gebäude entstehen, müssen
die Eigentümer der Flächen Bauanträge stellen und eine Genehmigung bekommen. Dann werden nach und nach Häuser, Radwege, Haltestellen, Parks und Spielplätze gebaut. Alles passiert Schritt für Schritt und kann mehrere Jahre dauern.
Was sollte in der Stellungnahme stehen?
In der Stellungnahme sollten klar die eigenen Bedenken, Hinweise und Anregungen benannt werden. Ebenso kann angegeben werden, welche weiteren Informationen ggf. noch hinzugezogen werden sollten oder welche Vorschläge zur Verbesserung bestehen. Wichtig ist, möglichst konkret auf Inhalte des Bebauungsplans einzugehen. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die öffentlichen und privaten Interessen
sorgfältig und gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen. Das Ergebnis der Abwägung ist für die Öffentlichkeit einsehbar. Eingehende Stellungnahmen zum Bebauungsplan werden vertraulich behandelt. Stellungnahmen können auch anonym eingereicht werden; in diesem Fall ist jedoch keine persönliche Rückmeldung möglich.
Hier geht zu: Alle Infos wo den Entwurf eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden können.